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  • Fachschule Oblatinnen

Ausbildungsziele - Höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege (HLSP)

Aktualisiert: 3. Juli 2021

Die Höhere Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege schließt nach fünf Jahren theoretischer und praktischer Ausbildung mit der BHS-Matura und der Prüfung zur Pflegefachassistentin / zum Pflegefachassistenten ab und wird gemeinsam mit dem Ausbildungszentrum des Kepler Universitätsklinikums geführt.

Danach sind weitere Spezialisierungen im Gesundheits- und Pflegebereich und das (verkürzte) FH-Studium der Gesundheits- und Krankenpflege möglich.


Die Schulen der Schwestern Oblatinnen sind der einzige Standort in Oberösterreich für diese neue Ausbildung, die mit September 2021 beginnen wird.


Für Schülerinnen, die nicht im Zentralraum Linz wohnen, gibt es die Möglichkeit, im Internat der Schwestern Oblatinnen zu wohnen - gleich über den Klassenzimmern und mit einem sehr kurzen Schulweg.


Aufnahmevoraussetzungen: positiver Abschluss der 4. AHS, Abschluss der 4. MS mit positiver Beurteilung nach "Standard-AHS" oder nach "Standard" mit mindestens "Gut", der NMS mit allen Noten in der vertieften Allgemeinbildung bzw. mit Konferenzbeschluss. Nach Absprache mit dem Ausbildungszentrum des KUK sind damit alle Aufnahmekriterien erfüllt.

Vormerkungen sind jederzeit mit unserem Anmeldeformular (auch per E-Mail an schule@oblatinnen.at) möglich,

verbindliche Anmeldungen ab 15.2.2020 persönlich an der Schule der Schwestern Oblatinnen mit den dafür notwendigen Unterlagen, die Sie dem Beiblatt zum Anmeldeformular entnehmen können.


Sollte eine Aufnahme (vorerst) nicht möglich sein, bieten wir die Aufnahme in die 3-jährige oder 1-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe an - solange in diesen Schulformen Platz ist, wird niemand weggeschickt.


Schulgeld: €115,00 / Monat (10x im Jahr)

Derzeit ist eine Klasse mit 20-25 Schülerinnen und Schülern geplant, zwei Klassen sind maximal möglich.


Zum Berufsbild der Pflegefachassistenz - Auszüge aus den aktuellen Ausbildungsunterlagen des KUK (11/2020):

"Die Pflegeassistenzberufe sind im Gesundheits- und Krankenpflegesetz geregelt und unterstützen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärztinnen und Ärzte. Pflegeassistenzberufe umfassen die Durchführung der ihnen nach Beurteilung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen des Pflegeprozesses übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten in verschieden Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in mobilen, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie auf allen Versorgungsstufen. Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen die Pflegeassistenzberufe die ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragenen oder von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege weiterübertragenen Maßnahmen durch." .....

"Der Tätigkeitsbereich umfasst beispielshaft > Die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen nach Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen > Handeln in Notfällen > Die eigenverantwortliche Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung oder der Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege" .....

"Praktika werden unter anderem in folgenden Bereichen absolviert:

  • Kepler Universitätsklinikum

  • Med Campus III.

  • Med Campus IV.

  • Seniorenzentren

  • Hauskrankenpflege

  • Extramurale Institutionen



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